- Unwetter
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Meteorologisch lässt sich der Begriff Unwetter anhand objektiver physikalischer Kriterien nicht definieren. Ein Unwetter lässt sich daher nur anhand der Auswirkungen bestimmten Wetters definieren. Unwetter sind Wetterereignisse, die „stärkste Auswirkungen haben“ und einen "Notstand" hervorrufen können.
Ein Notstand ist ein Zustand der unmittelbaren Gefahr. Im Notstandgebiet sind die „Lebensbedingungen“ und das „Wirtschaftsgefüge“ erheblich beeinträchtigt. Der Notstandsbegriff lässt sich damit auf die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben anwenden, welches durch Wettereinflüsse erheblich gestört werden kann.
Ein Unwetter ist also ein Ereignis welches die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben gefährdet.
Schwere Regenfälle, extreme Dürren, Stürme, Glättesituationen werden heute bei den meisten Wetterdiensten weltweit als Unwetter gewertet. Andere nicht so sichtbaren Wetterauswirkungen, mit Gefahrenpotential für Leib und Leben, werden nur vereinzelt bisher mit in die Unwetterwarnungen einbezogen. Dies sind Gefahren durch thermische Belastungen, starke Sonneneinstrahlung und eine schlechte Luftqualität.
Vielfach wird daher auf die Formulierung „Wettergefahr“ ausgewichen, der aber so allgemein ist, dass fast jeder Wetterzustand eine Gefahr für bestimmte Bevölkerungsgruppen darstellen kann. Letztendlich hilft man sich in der Meteorologie mit Schwellenwerten aus. Man legt also mehr oder weniger eindeutig fest, z.B. bei welcher Windgeschwindigkeit gewarnt wird, oder nicht.
Unwetterwarnkarte | Waldbrandgefahrenindex | Graslandfeuer-Index |
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© Deutscher Wetterdienst, (DWD) |
Wetterwarnung für Wetteraukreis : |
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Amtliche WARNUNG vor GLÄTTE Mittwoch, 20.11. 18:00 bis Donnerstag, 21.11. 08:00 |
Level: 2 Type: 6 |
Event: GLÄTTE |
Bundesland: Hessen |
Es besteht Glättegefahr. |
Hinweis auf Rutschgefahr. Handlungsempfehlungen: Verhalten im Straßenverkehr anpassen |
Amtliche WARNUNG vor LEICHTEM SCHNEEFALL Mittwoch, 20.11. 18:00 bis Donnerstag, 21.11. 08:00 |
Level: 2 Type: 3 |
Event: LEICHTER SCHNEEFALL |
Bundesland: Hessen |
Es tritt im Warnzeitraum leichter Schneefall mit Mengen zwischen 1 cm und 3 cm auf. In Staulagen werden Mengen bis 5 cm erreicht. Verbreitet wird es glatt. |
Hinweis auf Rutschgefahr. Handlungsempfehlungen: Verhalten im Straßenverkehr anpassen (Schnee/Glätte und mögliche Sichtbehinderungen) |
Amtliche WARNUNG vor FROST Mittwoch, 20.11. 20:00 bis Donnerstag, 21.11. 11:00 |
Level: 2 Type: 5 |
Event: FROST |
Bundesland: Hessen |
Es tritt leichter Frost zwischen 0 °C und -3 °C auf. |
Hinweis auf mögliche Frostschäden. Handlungsempfehlungen: ggf. Frostschutzmaßnahmen ergreifen |
3 Warnung(en) aktiv Quelle: Deutsche Wetterdienst Letzte Aktualisierung 21.11.2024 - 07:26 Uhr |